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16
Nov
2005

Urlaubsschmuggler

"Wie sich der von Hitler angeordnete Verzicht auf jede Kontrolle etwa an der deutsch-dänischen Grenze auswirkte, beschrieben die Beamten der Zollfahndungsstelle Kiel mit aller Eindringlichkeit, nachdem der Befehl Keitels ergangen war: »Es kann nicht zweifelhaft sein, dass die unter der Tarnung 'Kameradengepäck' durch Wehrmachtsangehörige in das deutsche Wirtschaftsgebiet eingeführten Waren in erster Linie gewerbsmäßig im Schleichhandel zu außerordentlich überhöhten Preisen verkauft werden.«"

Was hier beschrieben ist, ist Teil der von Götz Aly aufgedeckten persönlichen Bereicherung tausender von Wehrmachtssoldaten, die in den besetzten Gebieten massenhaft aus Deutschland eingeführtes Geld umtauschen und in Warenkäufe umsetzen konnte. Der Befehl Keitels (nach Aly vom 16.8.1942, zu finden im Landesarchiv Berlin A Rep. 9/105 Bl. 116) geht auf die Forderung Hitlers in einem Tischgespräch vom 17. Juli 1942 zurück, wo er fordert, urlaubende Wehrmachtssoldaten zu Lebensmittelimporteuren zu machen, um im Reich für zusätzliches Angebot zu sorgen. Dabei sollten Zollkontrollen nicht stören. Aly verweist in diesem Zusammenhang auch immer wieder exemplarisch auf die Briefe Bölls über seine Einkäufe in Frankreich, Belgien und der Ukraine.

Nachweis: Götz Aly, Hitlers Volksstaat. Raub, Rassenkrieg und nationaler Sozialismus, Frankfurt am Main: S. Fischer, 2005, S. 127, mit Verweis auf Anm. 353 auf S. 388. Diese verweist auf ZFS Kiel, TB, 1.8.1942-31.1.1943, BA R 2/56104, Bl. 53.

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